Wenn du mit dem Freelancing beginnst, wirst du schnell feststellen, dass viel zu beachten ist. Du verfolgst deine Leidenschaft, führst aber auch ein Unternehmen. Das bedeutet, dass du mit dem Finanzamt in Kontakt treten und verschiedenen Verpflichtungen nachkommen musst. Dieser Artikel richtet sich an angehende Freelancer mit einem Einzelunternehmen, da es verschiedene Rechtsformen mit unterschiedlichen Regeln und Vorteilen gibt.

Das Finanzamt

Wenn du dich als Gründer bei der Handelskammer anmeldest, werden deine Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt. Du erhältst dann einen Brief mit der Aufforderung, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Neben der Umsatzsteuererklärung musst du auch deine Betriebsergebnisse in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung angeben. Für beide Erklärungen ist es wichtig, eine Buchhaltung zu führen, die du mindestens sieben Jahre lang aufbewahren musst. Das Finanzamt kann deine Buchhaltung überprüfen, und du bist verpflichtet, dabei mitzuwirken.

Unternehmer oder nicht?

Als Freelancer siehst du dich natürlich als Unternehmer, aber das ist nicht immer der Fall. Hast du ein Unternehmen mit einer Rechtsform mit Rechtspersönlichkeit, wird das Unternehmen als Unternehmer betrachtet, nicht du persönlich. Bei einem Einzelunternehmen, einer Rechtsform ohne Rechtspersönlichkeit, bist du in der Regel jedoch Unternehmer, zumindest für die Umsatzsteuer. Ob du auch Unternehmer für die Einkommensteuer bist, hängt von der Größe deines Unternehmens ab. Nutze die Unternehmerprüfung des Finanzamts, um festzustellen, ob du Unternehmer bist. Dabei wird auf Selbstständigkeit, unternehmerisches Risiko, Kontinuität und Umfang anhand einfacher Fragen geachtet.

Umsatzsteuererklärung

Wenn du selbstständig ein Unternehmen oder einen Beruf ausübst, musst du Umsatzsteuer auf deinen Umsatz zahlen. Arbeitest du mit einem Stundensatz, fügst du Umsatzsteuer zu deiner Rechnung hinzu. Hast du Geschäftskosten gehabt oder investiert, zahlst du Umsatzsteuer an Lieferanten, dies nennt man 'Vorsteuer'. Bei der Umsatzsteuererklärung gibst du alle erhaltenen und gezahlten Umsatzsteuern an. Am Ende siehst du, wie viel du zahlen oder zurückbekommen musst. Die meisten Unternehmen geben die Umsatzsteuer vierteljährlich ab, aber eine monatliche oder jährliche Erklärung ist ebenfalls möglich. Wenn du pro Jahr weniger als 1.883 € an Umsatzsteuer zahlst, kannst du für die jährliche Erklärung in Frage kommen, sofern du hierfür einen speziellen Antrag stellst.

Einkommensteuer

Hast du ein Einzelunternehmen, wird aber die Größe deines Unternehmens als klein angesehen und wirst nicht als Unternehmer für die Einkommensteuer betrachtet, gibst du den Gewinn als 'Einkünfte aus sonstiger Tätigkeit' an. Bist du jedoch Unternehmer für die Einkommensteuer, musst du eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Bilanz einreichen. Auf den Gewinn zahlst du Steuern gemäß den Sätzen in Box 1 (steuerpflichtiges Einkommen aus Arbeit und Wohnung). Wenn die Unternehmerprüfung bestätigt, dass du Unternehmer bist, kannst du in deiner Erklärung von Abzügen wie dem Unternehmerabzug profitieren.

Gründerabzug und Selbstständigenabzug

Der Unternehmerabzug besteht unter anderem aus dem Gründerabzug und dem Selbstständigenabzug. Für beide gelten spezifische Voraussetzungen. So darfst du für den Gründerabzug in den letzten fünf Jahren mindestens ein Jahr lang nicht als Unternehmer für die Einkommensteuer tätig gewesen sein und nicht mehr als zweimal den Selbstständigenabzug in Anspruch genommen haben. Für den Selbstständigenabzug musst du das Stundenkriterium erfüllen: mindestens 1.225 Stunden pro Kalenderjahr deinem Unternehmen widmen, also etwa 24 Stunden pro Woche. Alle Stunden zählen, einschließlich Buchhaltung, Angebote und Website-Updates. Halte deine Stunden genau fest mit einer Stundenerfassung, damit du dies dem Finanzamt nachweisen kannst.

Es kann Situationen geben, in denen andere Regeln für dich gelten. Überprüfe immer die aktuellsten Informationen auf der Website des Finanzamts. Dies gilt auch, wenn du vorübergehend arbeitsunfähig bist, schwanger bist oder neben deinem Einzelunternehmen in einem Angestelltenverhältnis arbeitest. Überlegst du, Vollzeit-Freelancer zu werden? Stelle sicher, dass du gut informiert bist über das, was dich beim Vollzeit-Freelancing erwartet.